An sich ist die Mitarbeiterzeiterfassung nichts Neues. Wer kennt sie nicht - die altbekannte Stechuhr. Schon Geier Sturzflug besang sie in den frühen 80er Jahren in ihrem Song "Bruttosozialprodukt" ( ... und die Stechuhr beim Stechen lustvoll stöhnt ... ja dann wird wieder in die Hände gespuckt ... ). Die Personalabteilung konnte mit diesen minimalistischen Daten die Stunden am Ende des Monats summieren und die Schichtzuschläge errechnen. Damals nicht mehr aber auch nicht weniger.
In der heutigen Zeit ist die Zeiterfassung in vielen Bereichen komplexer bzw. es bedarf genauerer Daten, um einen korrekten Lohn auszahlen zu können. Wo früher die Lochkarte zum Ein- und Austempeln ausreichend war, ermöglichen heute digitale Zeiterfassungen per z. B. Chip, App oder ganzheitlicher HR-Software erheblich detailliertere Informationen. Auch eine Erfassung der Mitarbeiter:innen, wenn diese im Homeoffice, im Zug unterwegs oder vor Ort beim Kunden agieren ist mittelos digitaler Erfassung komfortabel möglich. Die digitale Zeiterfassung ist daher heute nicht nur Datenlieferant für die Personalabteilung, sondern liefert auch flexibel viele wichtige Daten für den unternehmerischen Erfolg und sorgt für glückliche Gesichter bei den Angestellten.
(gelesen: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/)
Jetzt hat das BAG das "Stechuhr-Urteil" ausgesprochen. Das BAG urteilte, dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer:innen zu erfassen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 im Arbeitsschutzgesetz).
Dadurch, dass die Daten der digitalen Zeiterfassung sich in verschiedenste Auswertungs- und Analysemodelle einbinden lassen, steht sie für Transparenz, Effizienz und Erfolg.
Wir sind gespannt, was die Zukunft der digitalen Zeiterfassung für uns parat hält und welche weiteren Erleichterungen sich für uns daraus ergeben werden.